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In der WGP werden fachpsychiatrische Gutachten zu allen erdenklichen Themen erstellt, auch individuell für Sie. 

Sie dürfen uns jederzeit ansprechen!

 

Wir bieten ein Sicherheitspaket zu Ihrer Testierfähigkeit!

 

Sie beabsichtigen Ihren letzten Willen zu verfassen? Sie befürchten schon heute, dass Ihr Testament angefochten werden könnte?

Wir stellen Ihre Testierfähigkeit gutachterlich fest. Wir begleiten Sie zusätzlich z.B. bei notariellen Terminen und stellen Ihre Testierfähigkeit vor Ort noch einmal fest.


Es werden von uns unter anderem Gutachten zu folgenden Fragestellungen erstattet:



  • Strafrecht
  • Begutachtung der Schuldfähigkeit ( §§ 20,21, StGB)
  • Gutachten zur einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§126a StPO)
  • Gutachten zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt (§§ 63,64 StGB)
  • Begutachtung der Haft-,Vernehmungs-und Verhandlungsfähigkeit
  • Wir erstellen Gutachten zu grundsätzlich allen Fragestellungen im Strafrecht



  • Zivilrecht
  • Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung (§1906 BGB)
  • Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes
  • Errichtung einer gesetzlichen Betreuung (nur auf Anfrage, je nach Kapazität)
  • Genehmigung von ärztlichen Maßnahmen
  • Genehmigung einer Wohnungsauflösung
  • Begutachung der Geschäfts-,Prozess- und Testierfähigkeit
  • Begutachtung der Deliktsfähigkeit (§827 BGB)
  • Wir erstellen fachpsychiatrische Gutachten zu grundsätzlich allen Fragestellungen im Rahmen des Betreuungsgesetzes und des Zivilrechts



  • PsychKHG
  • Alle Fragestellungen im Bereich des PsychKHG Baden-Württemberg
  • Insbesondere auch zur Genehmigung einer "Zwangsmedikation" gemäß §20 PsychKHG



  • Sozialrecht
  • Grundsätzlich nur nach Anfrage, je nach Kapazität.



  • Sonstige
  • Begutachtung der Fahreignung (§11 FeV)
  • Begutachtung der Aussagetüchtigkeit
  • Begutachtung im Rahmen von Versicherungsfragen