Wir bieten:
In der WGP werden fachpsychiatrische Gutachten zu allen erdenklichen Themen erstellt, auch individuell für Sie.
Sie dürfen uns jederzeit ansprechen!
Es werden von uns unter anderem Gutachten zu folgenden Fragestellungen erstattet:
- Begutachtung der Schuldfähigkeit ( §§ 20,21, StGB)
- Gutachten zur einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§126a StPO)
- Gutachten zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt (§§ 63,64 StGB)
- Begutachtung der Haft-,Vernehmungs-und Verhandlungsfähigkeit
- Wir erstellen Gutachten zu grundsätzlich allen Fragestellungen im Strafrecht
- Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung (§1906 BGB)
- Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes
- Errichtung einer gesetzlichen Betreuung (nur auf Anfrage, je nach Kapazität)
- Genehmigung von ärztlichen Maßnahmen
- Genehmigung einer Wohnungsauflösung
- Begutachung der Geschäfts-,Prozess- und Testierfähigkeit
- Begutachtung der Deliktsfähigkeit (§827 BGB)
- Wir erstellen fachpsychiatrische Gutachten zu grundsätzlich allen Fragestellungen im Rahmen des Betreuungsgesetzes und des Zivilrechts
- Alle Fragestellungen im Bereich des PsychKHG Baden-Württemberg
- Insbesondere auch zur Genehmigung einer "Zwangsmedikation" gemäß §20 PsychKHG
- Grundsätzlich nur nach Anfrage, je nach Kapazität.
- Begutachtung der Fahreignung (§11 FeV)
- Begutachtung der Aussagetüchtigkeit
- Begutachtung im Rahmen von Versicherungsfragen